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Willkommen im Bereich Vertrieb an Großkunden.
BMW bietet den perfekten Service rund um Fuhrparkmanagement und Firmenwagennutzung.
Unsere regionalen Key Account Manager sowie unsere BMW Stützpunkthändler beraten Sie gerne persönlich und individuell zu Ihrem Anliegen.
Wolfgang Schulz
Leiter Vertrieb an Großkunden
Markt Deutschland
Ihr direkter Kontakt zu BMW:
Ihre Vorteile auf einen Blick.
+ Bundesweit einheitliche Konditionen
+ Flottenkundenportal für Fuhrparkmanager
+ Individuelle Beratung - Kauf, Leasing, Full-Service-Leasing
oder Fuhrparkmanagement
+ Leistungsstarke BMW Großkundenstützpunkte mit
zuverlässigen Ansprechpartnern
+ Persönliche Betreuung durch unsere Key Account Manager
+ Service Ersatzwagen während eines Werkstattaufenthalts
über die digitale Business Card
+ BMW Unfall- und Pannenhilfe
+ Winterräder als Sonderausstattung bestellbar (optional)
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In unserem Flottenkundenportal für Fuhrparkmanager, ist der gesamte Unterzeichnungsprozess digitalisiert. Sie erhalten zudem zeitnahe und detaillierte Informationen zu Produkt – und Preismaßnahmen, zum Ordervorlauf und zu Lieferterminen.
Business Lounge: Der Großkunden-Podcast.
Unser Podcast „BMW Business Lounge“ dreht sich um Mobilitätsthemen aus der Welt der Vielfahrenden.
Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch? Mit welcher Batterietechnologie fahren BMW Modelle in Zukunft? Und wie halten sich Pilotinnen und Piloten für ein 24-Stunden-Rennen fit?
Business Class Magazin.
Digital, aktuell und vielfältig.
Entdecken Sie das Online-Magazin für Grosskunden.
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Als Großkunde profitieren Sie zusätzlich von weiteren Preisnachlässen auf die unverbindliche Preisempfehlung des gewählten Fahrzeugs.
Unsere Ausstattungspakete verbinden perfekt aufeinander abgestimmte Optionen mit einem Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit.
Außerdem können Sie als Großkunde bei ausgewählten Modellen von unseren Paket Vorteilen zusätzlich profitieren.
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- Digitale Business Card für Ihre Wallet App.2 kostenfreie Service Ersatzwagen pro Nutzungsjahr.
- Kostenfreier BMW Schutzbrief für bis zu 3 Jahre.*
- Exklusive Vorzüge, Erlebnisse und Services.
*Ihren Schutzbrief können Sie auf www.MeinBMW.de aktivieren.
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Im Kundenportal www.MeinBMW.de können Sie als Firmenwagenfahrer jährlich Ihren Schutzbrief online aktivieren. Zudem finden Sie als Inhaber der digitalen Business Card eine Übersicht Ihrer Service-Ersatzwagen Gutscheine, exklusive Vorteilsangebote und die online Ausgabe der BMW Business Class.
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* Der Bruttolistenpreis (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung wird für rein elektrische Fahrzeuge bis 60.000 EUR (BLP) auf ein Viertel und über 60.000 EUR (BLP) auf die Hälfte reduziert. Bei Plug-In-Hybrid-Modellen wird der BLP als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils im Rahmen der pauschalen 1 %-Regelung für Privatnutzung auf die Hälfte reduziert (unabhängig von der Höhe des BLP des jeweiligen Fahrzeuges). Dies gilt für die pauschale 1 %-Regelung für die Privatnutzung, bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer sowie bei Familienfahrten. Die Förderung gilt gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Dezember 2018 (IV C 5 – S 2334/14/10002-07) für vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene voll elektrisch betriebene betriebliche Kraftfahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weniger als 50 g CO2/km ausstoßen oder deren Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 km beträgt. Ab dem Jahr 2025 gelten erhöhte (rein elektrisch betriebene) Mindestreichweiten. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind, dass dem Arbeitnehmer das überwiegend beruflich genutzte Kraftfahrzeug erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 01.01.2031 überlassen wurde und dass dieses Fahrzeug nicht bereits zuvor von dem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung (z. B. für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a, S. 3 EStG oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) überlassen wurde.