BMW RECYCLING.

BMW minimiert die Auswirkungen auf die Umwelt über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs - von der Herstellung über die Nutzung und den Service bis zur Verwertung. Bereits bei der Entwicklung und Produktion jedes BMW Neufahrzeugs wird der Grundstein für seine umweltgerechte Verwertung gelegt. Durch die konsequente Anwendung von "Design for Recycling" stellt BMW einen holistischen Ansatz in der Produktentstehung sicher.

Mehr anzeigen
BMW Recycling

UMWELTGERECHTE FAHRZEUGVERWERTUNG.

Die Verwertung von Altfahrzeugen findet in anerkannten Demontagebetrieben für Altfahrzeuge statt. Jedes Kilogramm Autoschrott wird dem ökologisch und ökonomisch optimalen Verwertungsweg zugeführt. Wertvolle Rohstoffe werden in den Produktionskreislauf zurückgeführt, und die Umwelt wird entlastet. Die kontrollierte Rückgabe, die Vorbehandlung, die Demontage und die Verwertung des Restfahrzeugs sind die vier Stufen der umweltverträglichen Verwertung von Altfahrzeugen.

  • Kontrollierte Rücknahme
  • Vorbehandlung
  • Demontage
  • Verwertung des Restfahrzeugs

DESIGN FOR RECYCLING.

Bereits im Produktentstehungsprozess stellen unsere Spezialisten die Weichen für die Verwertung und Entsorgung von Altfahrzeugen in Richtung Effizienz und Umweltverträglichkeit.

 

Durch Freigaben wird der Einsatz von gütegesicherten und wirtschaftlichen Kunststoff-Rezyklaten - Material, das aus Altteilen gewonnen wird - bei der Herstellung von Kunststoffbauteilen gefördert. Mit "Life Cycle Assessment"-Fallstudien werden die Umwelteffekte von Bauteilen systematisch beurteilt. Mittels virtueller und physischer Demontageanalysen wird sichergestellt, dass jedes BMW Automobil die gesetzten Ziele erreicht. Die Erkenntnisse aus diesen Analysen gibt BMW in Trainings und detaillierten Dokumentationen an alle Beteiligten des Recyclingprozesses weiter. Aufgrund dieser Maßnahmen ist sichergestellt, dass bei allen BMW Fahrzeugen die vollständige Neutralisation der pyrotechnischen Komponenten schnell und sicher durchgeführt werden kann, sämtliche Betriebsflüssigkeiten schnell entnommen werden können,
Kunststoffbauteile mit der entsprechenden Materialbezeichnung gekennzeichnet sind und der Einsatz von Rezyklaten konsequent gefördert wird.

  • Neutralisation der pyrotechnischen Komponenten
  • Trockenlegung
  • Materialkennzeichnung
  • Einsatz von Rezyklaten

DIE RÜCKGABE VON ALTFAHRZEUGEN.

Am 28.06.2002 traten in Deutschland das Altfahrzeuggesetz und die darin enthaltene Altfahrzeugverordnung in Kraft. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der europäischen "Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge" in deutsches Recht dar. Demzufolge muss der Letzthalter sein Altfahrzeug einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort wird der Verwertungsnachweis ausgestellt, den er für die endgültige Stilllegung seines Pkw bei der Zulassungsstelle vorlegen muss.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? Dann schreiben Sie uns eine Mail:

  • Rückgabebedingungen
  • Verwertungsnachweis
Die Rückgabe von Altfahrzeugen

DIE RÜCKGABE VON ALTFAHRZEUGEN.

Am 28.06.2002 traten in Deutschland das Altfahrzeuggesetz und die darin enthaltene Altfahrzeugverordnung in Kraft. Diese Verordnung stellt die Umsetzung der europäischen "Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge" in deutsches Recht dar. Demzufolge muss der Letzthalter sein Altfahrzeug einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Dort wird der Verwertungsnachweis ausgestellt, den er für die endgültige Stilllegung seines Pkw bei der Zulassungsstelle vorlegen muss.

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema? Dann schreiben Sie uns eine Mail:

Mehr anzeigen
  • Rückgabebedingungen
  • Verwertungsnachweis

RÜCKNAHMESTELLEN.

Die von BMW beauftragte Rücknahmestelle für Altfahrzeuge in Ihrer Nähe finden Sie mit der Suchfunktion auf dieser Seite. Das von BMW beauftragte Rücknahmenetz wird kontinuierlich angepasst.

Mehr anzeigen
  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen