Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:
- Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.
- Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.
- Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.
- Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.
Die erweiterte Gewährleistung gilt seit dem 01. November 2016 für Sie und Folgebesitzer ab erstmaliger Zulassung oder Auslieferung (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) und kann in ganz Europa** bei allen vom Hersteller anerkannten Betrieben*** geltend gemacht werden.
* Über die gesetzliche zweijährige Händlergewährleistung hinaus können Sie im Falle eines technischen Mangels bis zum Ende des 36. Monats nach erstmaliger Auslieferung oder Erstzulassung des Fahrzeugs (maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt) Nachbesserung nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs verlangen. Ihr BMW Partner berät Sie hierzu gerne.
** Geltungsbereich: Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien (inkl. Kanarische Inseln), Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.
*** BMW Vertragshändler, BMW Niederlassungen, BMW Service-autorisierte Vertragswerkstätten.