Sie gehören zur Kundengruppe Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt oder Polizei und erfüllen alle nachfolgenden Voraussetzungen:
Die Zulassung des Fahrzeuges muss auf die persönlich berechtigte Person, Rettungsdienstorganisation oder Behörde nachgewiesen werden.
Die persönlich berechtigte Person muss eine Genehmigung der Sonderrechte nach §35 Abs. 1 StVO zum Führen eines Blaulichtes vorlegen.
Blaulichtberechtigung: Es muss vermerkt sein, dass das Privatfahrzeug mit Blaulicht und Tonfolge ausgestattet werden darf.
Der Erwerb und die Zulassung auf private Personen ist nur in Verbindung mit persönlicher Blaulichtberechtigung möglich.